Augst-Info
Einladung
Zu einer Versammlung wird hiermit für den 08. März 2024, 17.30 Uhr, im Rathaus in Arzbach
Tagesordnung:
1. Finanz- und Kassenberichte
2. Wahl eines Versammlungsleiters für die Entlastung des
Jagdvorstandes
3. Entlastung de Jagdvorstandes
4. Beschlussfassung über die Abschussvereinbarungen de Jagdjahres
2024/ 2025
5. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses und der
Rücklage
6. Verschiedenes
Eingeladen sind hermit alle Jagdgenossen. Jagdgenosse ist jeder Grundeigentümer der Flächen, auf denen Jagd in dem Gemeindegebiet Arzbach stattfinden könnte.
Die Sitzung ist nichtöffentlich. Zur sachlichen Unterstützung können vom Versammlungsleiter jedoch Nichtjagdgenossen zugelassen werden.
Zur Prüfung der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft hat jeder
Jagdgenosse bei dr Versammlung entsprechende Ausweispapiere
(Personalausweis, Reisepass) vorzulegen. Jeder Jagdgenosse, der nicht
selbst an der Versammlung teilnimmt, kann einen Vertreter durch
schriftliche Vollmacht bestimmen. Der Bevollmächtigte hat sich ebenfalls
entsprechend auszuweisen. Als Nachweis über die zu haltende Fläche ist
der Grundbuchauszug bei der Registrierung der Anwesenheit vorzulegen.
Be gemeinschaftlichem Eigentum (z.B. Miteigentum, Gesamthand-eigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Deshalb ist einer der Eigentümer von den
übrigen Miteigentümern zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen, sofern
diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können. Dies gilt auch
für Ehepaare. Die Stimmabgabe in de Jagdgenossenschaft erfolgt
öffentlich. Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der
Mehrheit der bei der Versammlung anwesenden und vertretenden
Jagdgenossen al auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung
vertretenden Grundflächen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Bad
Ems-Nassau unter der Rufnummer 02603/793 – 222 zur Verfügung.
Arzbach, 06.02.2024
Claus Eschenauer, Jagdvorsteher