Augst-Info
Die nächste Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Eitelborn II findet Montag, 04. September 2023 um 19:00 Uhr im Gemeindehaus (Iriftstraße 6) der Ortsgemeinde Eitelborn statt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Eitelborn II sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Eitelborn Il nicht an.
Tagesordnung:
1.
2.
Eröffnung und Begrüßung
Bericht des Notjagdvorstehers
3. Neuwahl des Jagdvorstandes
4. Verschiedenes
Eitelborn, 07. August 2023
Daniel Best, Notjagdvorsteher
Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigent um mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerade Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossen-schaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
Die Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsver-sammlung ihre eingebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben und nachzuweisen.