Augst-Info
Die nächste Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossen-schaft Eitelborn – Neuhäusel findet am Montag, 04. September 2023 um
19:30 Uhr im Gemeindehaus (Triftstraße 6) der Ortsgemeinde Eitelborn statt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Eitelborn – Neuhäusel sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Eitelborn – Neuhäusel nicht an.
Tagesordnung:
4. Verschiedenes
Eitelborn, 07. August 2023
Daniel Best, Notjagdvorsteher
Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden.
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerade Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
Die Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre eingebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben und nachzuweisen.