Augst-Info

Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel am 12.07.2024

Am Freitag, 12.07.2024 kamen die neu gewählten Mitglieder des Ortsgemeinderates zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Für die Verbandsgemeinde Montabaur nahm Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich an der Sitzung teil.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Ortsbürgermeister Wolfgang Matz gratuliert den am 09.06.2024 gewählten Ratsmitgliedern zu ihrer Wahl und verpflichtet sie per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten gemäß § 30 Abs. 2 GemO. Insbesondere verweist er auf die §§ 20 GemO (Schweigepflicht), 21 GemO (Treuepflicht) und 22 GemO (Sonderinteresse).

Die über die Liste der SPD gewählten Ratsmitglieder haben sich zur „SPD-Fraktion“ zusammengeschlossen:

• Joachim Westphal, stellvertretender Vorsitzender

• Winfried Ebert, Vorsitzender

• Claudia Schäfer

Die über die Liste der CDU gewählten Ratsmitglieder haben sich zur „WIR FÜR NEUHÄUSEL CDU-Fraktion“ zusammengeschlossen:

• Melanie Hohenstein, Vorsitzende

• Susanne Lange

• Philipp Krahwinkel, stellvertretender Vorsitzender

• Helene Kostreba

• Dr. Andreas Müller

Die über die Liste der Wählergruppe Busch gewählten Ratsmitglieder haben sich zur „Bürger für Neuhäusel Fraktion“ zusammengeschlossen:

• Laura Busch

• Carina Dennebaum

• Frank Hergenroether

• Alexander Neutz, stellvertretender Vorsitzender

• Dr. Wolfgang Neutz

• Jana Nickel

• Sebastian Sartor, Vorsitzender

• Dr. Tobias Sdunzig

Bürgermeister Richter-Hopprich begrüßt die neuen Ratsmitglieder, wünscht ihnen viel Erfolg und hofft auf gute Zusammenarbeit. Gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung und mit den Nachbarorten ist wichtig für ein erfolgreiches Wirken zum Wohle der Gemeinden und ihrer Bürger.

Verabschiedung der ausgeschiedenen und Ehrung langjähriger Ratsmitglieder

Ortsbürgermeister Wolfgang Matz verabschiedet die ausgeschiedenen Ratsmitglieder und überreicht ihnen zum Dank und zur Erinnerung ein Präsent.

• Hans-Joachim Hofmann

• Sabine Lerchen

• Torsten Görg

• Jürgen Dürl (abwesend, Mitnahme Geschenk durch Hans-Joachim Hofmann)

• Klaus Böttcher

• Thomas Fusch (abwesend, Mitnahme Geschenk durch Klaus Böttcher)

• Andrea Poppenberg (abwesend, Mitnahme Geschenk durch Klaus Böttcher)

• Nicole Klingeberg

• Wolfgang Schlüter, Ortsbürgermeister Wolfgang Matz bedankt sich bei Wolfgang Schlüter für seine Unterstützung bei der zeitweisen Wahrnehmung des Vorsitzes des Gemeinderates im Verhinderungsfalle als ältestes Ratsmitglied

• Sauer, Manuela

• Ferdinand Michael, Ortsbürgermeister Wolfgang Matz bedankt sich bei Michael Ferdinand für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit als Beigeordneter

• Marx, Thomas, Ortsbürgermeister Wolfgang Matz bedankt sich bei Thomas Marx für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit als Erster Beigeordneter. Er führte seinen Geschäftsbereich Kindertagesstätte eigenständig und vorbildlich zum Wohle der Kinder, der Beschäftigten und der Gemeinde. Man kann sich auf ihn immer voll und ganz verlassen.

Erster Beigeordneter Thomas Marx verabschiedet Wolfgang Matz und bestätigt die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Ortsbürgermeister. Er wirkte in seinem Amt als Ortsbürgermeister stets mit großem Engagement zum Wohle der Gemeinde, das heißt für die Allgemeinheit. Man kann sich auf ihn immer voll und ganz verlassen.

Zum Abschluss überreicht Ortsbürgermeister Wolfgang Matz ein Erinnerungs-Präsent an Neuhäusel und seine Geschichte an Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich.

Wahl des Ortsbürgermeisters Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Es werden keine Personen zur Wahl vorgeschlagen.

Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich erläutert die Auswirkungen und das mögliche weitere Vorgehen. U. a. bleiben Bürgermeister und Beigeordnete bis zur Amtsübergabe an ihre Nachfolger im Amt. Der Gemeinderat kann jederzeit einen Bürgermeister wählen. Im Falle eines Rücktritts des Bürgermeisters wird durch die Kommunalaufsicht ein Beauftragter ernannt. Eine Verwaltung durch die Verbandsgemeinde erfolgt nicht. Zuständig ist die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung als Staatsaufsicht. Der Beauftragte kann zwar ein Bediensteter der Verbandsgemeindeverwaltung sein, steht jedoch in dieser Aufgabe nicht unter deren Direktionsrecht als Arbeitgeber.

Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

a) Erste/r Beigeordnete/r

b) weitere/r Beigeordnete/r

Es werden keine Personen zur Wahl vorgeschlagen.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Per Eilentscheidung wurde durch den Ortsbürgermeister der Auftrag zum Bau eines Bürgersteiges von der Zufahrt zum Neubaugebiet Am Rabenberg, neuer vierter Anschluss an den Kreisverkehr, bis zur geplanten Querung über die K113 erteilt. Der Auftrag ging an die Firma Ollig, welche die Bauarbeiten zur Erschließung des Neubaugebietes ausführt.

Wolfgang Matz, Ortsbürgermeister


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