Augst-Info

Öffentliche Bekanntmachung Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen steht den Einwohnerinnen und Einwohnern gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab öffentlicher Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Zeit und Ort der Einsichtnahme:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr).

Sachgebiet Finanzen, Zimmer 107.

Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Ortsgemeinde für das Haushaltsjahr 2024 durch die Einwohnerinnen und Einwohner sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der o.g. Stelle schriftlich einzureichen.

Neuhäusel, den 06.06.2024
gez. Wolfgang Matz
Ortsbürgermeister

Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: